Präsenzprüfungen im Wintersemester 2020/21

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FAU-Studentin Nina beantwortet euch Fragen und gibt Tipps, damit ihr gut durch diese außergewöhnliche Prüfungszeit kommt.

Für alle universitären Prüfungen im Sommersemester 2020 und Wintersemester 2020/2021 gilt:
  • Ein Rücktritt kann durch bloßes Fernbleiben von der Prüfung erfolgen.
  • Ein Säumnis gilt generell als entschuldigt.
  • Eine erneute Ablegung zur Notenverbesserung ist ausgeschlossen.

Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Regelungen bei Teilnahme an einer universitären Prüfung: Das Ergebnis einer erbrachten Prüfungsleistung wird bei Prüfungen des Sommersemesters 2020 (dazu zählen alle Prüfungen, die dem Sommersemester 2020 offiziell zugeordnet sind und ggf. auch erst nach dem 01.10.2020 abgelegt werden) im Falle des Nichtbestehens annulliert. Es handelt sich somit um keinen Fehlversuch. Bei Prüfungen des Wintersemesters 2020/2021 gilt diese Regelung jedoch nicht (!) mehr! Das Nichtbestehen wird hier nicht annulliert. Die Prüfung stellt einen Fehlversuch dar!

Diese Sonderregelungen gelten für alle Prüfungen unabhängig, ob es sich für den einzelnen Teilnehmer um einen Erst- oder Wiederholungsversuch handelt!

Soweit Sie an einer Prüfung nicht teilnehmen, gilt in Studiengängen, in denen eine Wiederholung noch innerhalb des Wintersemesters 2020/2021 angeboten wird („Wiederholungstermin“), dass Sie an dieser Prüfung im Wiederholungstermin teilnehmen können. Sie werden für diesen Wiederholungstermin vom Prüfungsamt angemeldet. Ein Nichterscheinen zu diesem Wiederholungstermin ist ebenfalls folgenlos. Bitte beachten Sie aber, dass u.U. eine erneute Teilnahme an einer Prüfung dann erst wieder im übernächsten Semester zum regulären Termin möglich ist.

Die Pflicht zur Vorlage eines ärztlichen Attestes bei Nichtteilnahme an angemeldeten universitären Prüfungen ist auch im Wintersemester 2020/2021 ausgesetzt. Bei Nichterscheinen ist für diese Prüfungen kein Attest mehr vorzulegen – die Nichtteilnahme gilt als entschuldigt. Es wird kein Fehlversuch wegen Nichterscheinen eingetragen!  

Bitte beachten Sie: Ein Rücktritt während der Prüfung ist bei Prüfungen im WS 2020/2021 nur in den Fällen möglich, in denen die entsprechende Prüfungsordnung dies auch vorsieht.

Quelle